Fachanwalt Potsdam Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich sowohl Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmern als auch Arbeitgeberinnen / Arbeitgebern mit Rat und Tat stets freundlich, zuverlässig, schnell und vor allem kompetent außergerichtlich und gerichtlich zur Seite. Um teure Prozesse zu vermeiden, ist mein primäres Ziel, eine außergerichtliche Einigung zwischen meiner Mandantschaft und der Gegenseite zu erzielen. Sollte dies nicht gelingen, fordere ich Ihre Rechte vor dem jeweiligen Arbeitsgericht deutschlandweit, insbesondere in Brandenburg, Berlin und Potsdam ein.

Ich stehe Ihnen gerne persönlich in meinen Kanzleien bzw. Kanzleistandorten in Potsdam (Jägerallee 28) und Jüterbog (Markt 34) zur Verfügung und ebenso telefonisch unter 0331 585 08 185, 03372 444 356 oder per E-Mail unter info@anwaltskanzlei-heinze.de. Für einen Besuch vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Ich prüfe detailliert alle relevanten Fakten, die zu den Streitpunkten Ihres individuellen Falles im Bereich des Arbeitsrecht geführt haben. Da ich beide Seiten als Fachanwalt, Rechtsanwalt, Anwalt sehr gut kenne, kann ich Sie mit meinem umfangreichen Fachwissen entsprechend sinnvoll und vor allem zielführend beraten. Während des gesamten Vorgangs berate ich Sie stets zu den Vorteilen und Nachteilen und informiere Sie transparent und umfassend.

Im Streit geht es überwiegend um das Zustandekommen und die Beendigung von Arbeitsverträgen sowie Fragen hinsichtlich der gegenseitigen Pflichten aus der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Leistungen für Arbeitnehmer/innen

Ich überprüfe Ihren Arbeitsvertrag inklusive aller eventuellen Nachträge auf eventuelle Rechtsfehler.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, verfolgt Ihr Arbeitgeber häufig das Ziel, zu einem späteren Zeitpunkt eine Kündigung auszusprechen. Da beide oftmals Fehler aufweisen, können diese häufig angefochten werden. Ich berate ich Sie hierzu selbstverständlich ebenfalls, denn eine Abmahnung bzw. Kündigung kann erhebliche negative Auswirkungen für Ihre weitere berufliche Zukunft haben.

Im Falle einer Kündigung reiche ich eine entsprechende Kündigungsschutzklage ein. In dem sich anschließenden arbeitsgerichtlichen Verfahren werde ich sodann Ihre Interessen hinsichtlich einer Weiterbeschäftigung oder hinsichtlich der Zahlung einer Abfindung versuchen durchzusetzen.

Vor allem bei einer Kündigung müssen Sie umgehend handeln, denn Sie haben lediglich drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen, worum ich mich selbstverständlich umgehend kümmere.

Ebenfalls prüfe ich Ihre Ansprüche auf Urlaub / Resturlaub sowie ausstehende Lohnforderungen, Gehaltsansprüche, befristete Arbeitsverträge und weiteres.

Auch ein Arbeitszeugnis mit den entsprechenden Formulierungen prüfe ich hinsichtlich dessen, was es aussagt und fechte dieses, wenn nötig, an. Selbstverständlich prüfe ich für Sie auch Aufhebungsverträge auf rechtliche Risiken.

Leistungen für Arbeitgeber/innen

Ich entwerfe und überprüfe pauschale und individuelle Arbeitsverträge entsprechend Ihrer Wünsche und berate Sie umfassend, um einen Arbeitsvertrag rechtssicher zu gestalten.

Möchten Sie eine Abmahnung aussprechen, wenn sich die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer ein entsprechendes Verschulden zukommen lassen hat, so dürfen Sie keine Fehler machen.

Möchten Sie eine Kündigung aussprechen, sind hierbei oft hohe Hürden zu bewältigen. Ich berate Sie gern im Vorfeld einer auszusprechenden Kündigung hinsichtlich der Voraussetzungen, beispielsweise auch für eine fristlose Kündigung.

Sollte Ihnen eine Kündigungsschutzklage zugestellt worden sein, prüfe ich Ihre ausgesprochene Kündigung und gehe selbstverständlich entsprechend gegen die Klage vor.

Sofern die Notwendigkeit besteht, fertige ich für Sie einen Aufhebungsvertrag, um das Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer vollumfänglich und wirksam zu beenden.

Haben Sie Fragen zu den Themen Urlaub, Resturlaub, Lohnforderung, Gehaltsansprüche und anderem? Möchten Sie ein Arbeitszeugnis ausstellen mit den entsprechenden Formulierungen?

Gerne stehe ich Ihnen bei allen Fragen und Angelegenheiten als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Potsdam und Umgebung zur Verfügung.

Kontaktieren Sie mich jetzt unverbindlich telefonisch unter 0331 585 08 185, 03372 444 356 oder per E-Mail unter info@anwaltskanzlei-heinze.de.

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