Das deutsche Jagdrecht

Das deutsche Jagdrecht umfasst alle Rechtsnormen, die sich speziell auf das Gebiet der Jagd beziehen. Zu finden sind die Rechtsnormen im Bundesjagdgesetz (kurz BJagdG) sowie in den Landesjagdgesetzen und Verordnungen der jeweiligen Bundesländer. Durch das Grundgesetz ist den Ländern ein Recht zu Abweichungen vom Bundesjagdgesetz eingeräumt worden, wovon alle Länder bereits umfassend Gebrauch gemacht haben. Das bedeutet, dass die Details der Rechtslage von Bundesland zu Bundesland abweichen können. Wer sicher gehen will, sollte sich also stets mit den jeweiligen Gesetzen seines Heimatlandes vertraut machen.

Bei sämtlichen Fragen zum Jagdrecht, zum Jagdausübungsrecht, Jagdpachtvertrag, Jagdpachtrecht, zur Jagdgenossenschaft und zum Agrarrecht stehe Ihnen als Rechtsanwalt und Jäger gerne persönlich in meinen Kanzleien in Potsdam (Jägeralle 28) und Jüterbog (Markt 34) zur Verfügung und ebenso telefonisch unter 0331 585 08 185, 03372 444 356 oder per E-Mail unter info@anwaltskanzlei-heinze.de. Für einen Besuch vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Inhalte der Jagdgesetze – was wird geregelt?

In den Bundes- und Landesjagdgesetzen sowie den entsprechenden Verordnungen werden grundsätzliche alle Details rund um das Jagdwesen und das Jagdrecht geregelt. Dazu gehören insbesondere Vorschriften zur Jagdausübung, zu den Jagdrevieren, zu den Rechten und Pflichten der Jagdausübungsberechtigten, der Jagdpächter, der Jagderlaubnisscheininhaber und der Jagdgenossenschaft sowie zu den Jagd- und Schonzeiten. Ebenfalls wird der jagbare Tierbestandteil geregelt, d.h. welche Tiere gejagt werden dürfen und in welcher Anzahl, sowie wer jagen darf und zu welchen Zeiten.

Jagen und Wildern

Nicht zu verwechseln ist die gesetzlich geregelte Jagd mit der Wilderei. Während Jagd den legalen und rechtlich geregelten Rahmen umfasst, bezeichnet Wilderei eine Straftat. Sie umfasst das illegale Fangen, Erlegen, Nachstellen oder Aneignen von Wild. Illegal sind diese Tätigkeiten, weil sie fremdes Jagdrecht bzw. Jagdausübungsrecht verletzten. Beispielfälle sind insbesondere die, in denen Personen Wild bejagen, ohne in dem entsprechenden Revier dazu berechtigt zu sein.

Auch das rechtswidrige Aneignen, Zerstören und Beseitigen von Wild, das dem Jagdrecht unterliegt, fällt unter den Tatbestand der Wilderei. Auch wer also mit dem Auto Wild überfährt und das verletzte oder tote Tier ohne Weiteres mitnimmt oder anderweitig verschwinden lässt, begeht damit ebenfalls eine Straftat. Gleiches gilt für das Sammeln von Abwurfstanden vom Rehwild, Rotwild oder Damwild.

Europarecht und das deutsche Jagdrecht

Auch das Europarecht kann Einfluss auf das deutsche Jagdrecht nehmen. So regeln beispielsweise die Vogelschutzrichtlinie oder die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie die Befriedung von ehemaligen Jagdflächen. Solche Regelungen basieren in der Regel auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (kurz EuGH) und bauen auf ethischen Gründen (vorwiegend Tier- und Naturschutz) auf.

Jagen und Wildern sollten nicht miteinander verwechselt werden, auch wenn die eigentlichen Handlungen auf den ersten Blick ähnlich scheinen. Das Jagdrecht wird durch umfassende Bundes- und Landesgesetze geregelt. Wer sich umfassend informieren möchte, sollte daher insbesondere einen Blick in das jeweilige Gesetz des Landes werfen, in dem die Jagd stattfinden soll.

Ich stehe Ihnen beratend umfassend zur Verfügung. Auch wenn Ihnen eine Straftat, wie beispielsweise Wilderei oder ein Verstoß gegen das Waffenrecht vorgeworfen wird, so bin ich als Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt für Jagdrecht stets an Ihrer Seite, um für Ihre Rechte zu kämpfen und Sie zu verteidigen.

Kontaktieren Sie mich jetzt unverbindlich telefonisch unter 0331 585 08 185, 03372 444 356 oder per E-Mail unter info@anwaltskanzlei-heinze.de

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