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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei wesentliche Bereiche, nämlich das Individual- und das Kollektivarbeitsrecht auf.
Das Individualarbeitsrecht hat die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Inhalt.
Im Streit stehen hier überwiegend das Zustandekommen und die Beendigung von Arbeitsverträgen sowie Fragen hinsichtlich der gegenseitigen Pflichten aus der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts geht es zumeist um Fragen des Tarifvertragsrecht, des Betriebsverfassungs-rechts sowie des Arbeitskampfrechts.
Wir stehen Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht nur während eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens, sondern auch und gerade im Vorhinein zur Vermeidung teurer Prozesse gleichermaßen zur Verfügung. Darüber hinaus entwerfen und überprüfen wir arbeitsrechtliche Verträge, stehen in Kündigungsschutzverfahren sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern zur Seite und beraten gern in allen weiteren arbeitsrechtlichen Fragen.
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Wir stehen Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht nur während eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens, sondern auch und gerade im Vorhinein zur Vermeidung teurer Prozesse gleichermaßen zur Verfügung.
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Arbeitsrecht
Wir stehen Ihnen nicht nur während eines strafgerichtlichen Verfahrens, sondern auch im Ermittlungsverfahren, in Haftsachen etc. gleichermaßen zur Verfügung.
Strafrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Jagdpächter als auch Inhaber von „Begehungsscheinen" im Bereich des Waffen- sowie des allgemeinen Jagd- und Forstrechts.
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In unserem Downloadbereich finden Sie unteranderem Unterlagen zu Vorträgen aber auch unsere Kanzlei-Vollmacht als pdf-Formular, um Ihnen zusätzliche Wege in unsere Kanzlei zu ersparen.
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